top of page

Der Schulweg zur Heinrichstraße

Wie an jeder anderen Grundschule können auch die Heinrichstraßenkinder auf unterschiedliche Weise zu uns kommen.

Ob zu Fuß, mit dem Roller, dem Fahrrad oder mit dem Auto: Einige Dinge sind immer gleich und dabei ist es auch egal, ob die Kinder alleine, in Gruppen oder gemeinsam mit einem Elternteil unterwegs sind:

  • Alle Kinder in NRW sind grundsätzlich auf dem Weg zur Schule und auf dem Weg nach Hause durch die Unfallkasse NRW versichert.

  • Die Verantwortung für den Schulweg und alles was dort passiert liegt stets bei den Eltern.

  • Der Schulweg sollte unbedingt mit den Eltern geübt und angemessen begleitet werden.

  • Damit die Kinder selbstständig werden können, sollte die Unterstützung / Begleitung dem Entwicklungsstand des Kindes entsprechen und nach und nach reduziert werden.

Die Entscheidung, wie die Kinder zur Schule kommen und welche Unterstützung sie benötigen, liegt natürlich bei den Eltern. Sie hängt vom Entwicklungsstand des Kindes und der Länge sowie den Gefahrenquellen des jeweiligen Schulweges ab. Da die Kinder sich ständig weiterentwickeln ist es wichtig, dass die Situation durch die Eltern regelmäßig neu bewertet wird.

Der Schulweg zu Fuß

Im Interesse der Kinder ist dies grundsätzlich die sinnvollste Variante.

Denn der Schulweg zu Fuß:

  • Fördert die Selbstständigkeit,

  • unterstützt das Lernen der Verkehrsregeln,

  • sorgt für eine höhere Konzentration im Unterricht,

  • fördert soziale Kompetenzen,

  • hält die Kinder fit und

  • ermöglicht Schulwegerlebnisse.

Untersuchungen belegen, dass Kinder, die zur Schule laufen, sich im Unterricht besser konzentrieren können. Außerdem hat sich gezeigt, dass diese Kinder die Verkehrsregeln besser beherrschen und sicherer im Straßenverkehr sind.

Darüber hinaus leistet der Schulweg zu Fuß einen Beitrag zum Umweltschutz und entlastet die Verkehrsituation rund um unsere Schule.

Wir wissen natürlich, dass die Schulwege der Kinder sehr unterschiedlich sind und der Zeitpunkt, wann Kinder erstmals alleine zu unserer Schule laufen können, von unterschiedlichen Dingen wie beispielsweise dem Alter des Kindes, der Entfernung des Wohnortes oder auch der Frage "Wer wohnt in der Nähe und könnte mitlaufen?" abhängig ist.

Üben, üben, üben!


Üben Sie mit Ihrem Kind immer wieder den Schulweg. Zeigen Sie ihm die Gefahrenpunkte. Tauschen Sie mit Ihrem Kind die Rollen. Lassen Sie sich den Weg zeigen und erklären, worauf Sie achten müssen. Begleiten Sie Ihr Kind solange es nötig ist und reduzieren Sie nach und nach die Unterstützung.

Erkundigen Sie sich, mit wem Ihr Kind gemeinsam zur Schule laufen könnte. Das können auch Kinder aus anderen Klassen sein.

 

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, sprechen Sie mit der Klassenleitung.

Der Schulweg mit Roller oder Fahrrad

 

Grundsätzlich ist es möglich, dass Kinder mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule kommen. Dabei tragen die Eltern nicht nur die Verantwortung für die Entscheidung zu diesem Schulweg, sondern auch für die gewissenhafte Vorbereitung. Die Kinder sollten stets über einen längeren Zeitraum begleitet werden, bevor sie alleine mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule fahren.

Darüber hinaus sind dabei eine Reihe von Dingen zu beachten:

Ab wann darf mein Kind mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule fahren?

  • Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht.

  • Der Zeitpunkt hängt vom Entwicklungsstand des Kindes und von der Länge sowie den Gefahrenquellen des Schulweges ab.

  • Das Fahren mit dem Fahrrad im Straßenverkehr ist erst ab 8 Jahren erlaubt und wird ohne Begleitung frühstens mit dem Bestehen der Fahrradprüfung im 4. Schuljahr empfohlen.

  • Ebenso wird empfohlen, dass Kinder im ersten und zweiten Schuljahr noch nicht alleine mit dem Roller oder dem Fahrrad zur Schule fahren sollten. Die Erfahrung zeigt, dass Kinder in diesem Alter die Gefahrenquellen oft unterschätzen, auch wenn sie den Roller oder das Fahrrad motorisch schon gut beherrschen.

Wo darf mein Kind fahren?

  • Mit dem Tretroller dürfen die Kinder grundsätzlich nur auf Gehwegen fahren.

  • Mit dem Fahrrad dürfen Kinder bis zum Alter von 8 Jahren ebenfalls nur auf dem Gehweg fahren. Dabei müssen sie in Schrittgeschwindigkeit fahren und besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen.

  • Ein Elternteil oder eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren (nicht mehrere) darf ein Kind unter 8 Jahren auf dem Gehweg begleiten.

  • Wer auf Gehwegen fährt, muss beim Überqueren von Straßen sein Fahrrad / seinen Roller schieben.

  • Kinder im Alter von 8 bis 10 Jahren dürfen weiterhin den Gehweg mit dem Fahrrad nutzen oder am Straßenverkehr teilnehmen (Straße oder Radweg).

  • Während des Schulbetriebs von 7:45 bis 16:00 Uhr müssen Fahrräder und Roller auf dem Schulgelände geschoben werden.

Was sollte mein Kind können?

  • Das Fahrrad / den Roller motorisch sicher beherrschen.

  • Alle notwendigen Verkehrsregeln und Verkehrsabläufe (z.B. Überquerungssituationen) kennen und anwenden können.

  • Ein Gefahrenbewusstsein haben und alle Gefahrenquellen des eigenen Schulweges kennen.

  • Kenntnisse über die Verkehrssicherheit von Roller / Fahrrad haben.

  • Den Helm selbstständig einstellen und anlegen können.

Beim Schulweg mit dem Fahrrad oder dem Roller wird neben dem Training die Begleitung der Kinder über einen längeren Zeitraum eindringlich empfohlen.

Muss mein Kind einen Helm tragen?

  • Eine gesetzliche Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht.

  • Das Tragen eines Helms wird aber beim Fahrrad- und auch beim Rollerfahren von allen Seiten (Polizei, Unfallkasse, ADFC, Schulministerium, etc.) dringend empfohlen.

Der Schulweg mit dem Auto

 

Helfen Sie mit, dass Ihr Kind und auch alle anderen Kinder sicher zur Schule kommen.

  • Meiden Sie mit dem Auto die nähere Schulumgebung oder nutzen Sie unsere Elternhaltestellen in der August-Schmidt-Straße und der Bonnstraße, um Ihr Kind herauszulassen.

  • Fahren Sie in Schulnähe nur in Schrittgeschwindigkeit und agieren Sie mit besonderer Vorsicht.

  • Halten oder parken Sie nicht an Stellen, an denen dies nicht erlaubt ist. Es sind genau die Stellen, an denen viele unserer Kinder die Straße zur Schule überqueren. Parken auf keinen Fall am weißen Zaun gegenüber unserer Schule.

  • Wenn Sie parken möchten, suchen Sie bitte einen ausgewiesenen Parkplatz.

Elternhaltestellen

  • Parken Sie nicht an unseren Elternhaltestellen. Diese dürfen nur zum kurzen Anhalten und Herauslassen Ihres Kindes genutzt werden.
  • Fahren Sie bitte immer bis vorne vor, damit noch weitere Autos die Haltestelle nutzen kann.
  • Damit möglichst viele die Elternhaltestelle nutzen können, ist es wichtig, dass Sie zügig weiterfahren. Bleiben Sie im Auto sitzen, während Ihr Kind zum Bürgersteig aussteigt.

​Liebe Eltern,

bitte verlieren Sie den Schulweg zu Fuß nicht aus den Augen und überlegen regelmäßig neu, ob Ihr Kind zur Schule laufen kann. Sie tun Ihrem Kind etwas Gutes, wenn Sie Ihm helfen zur Schule zu laufen.

Hier bitte nicht ...

default-logo1.png

SekretariatMo, Mi, Do: 7.45 - 12.45 Uhr, Tel. 0208 / 43 99 53

Büro OGS/VGS: 0208 / 30189830

Adresse: August-Schmidt-Str. 30, 45470 Mülheim an der Ruhr

bottom of page