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Schulpflegschaft

In den Klassenpflegschaftssitzungen zu Beginn eines Schuljahres werden zwei Vertreter pro Klasse in die Schulpflegschaft gewählt. Jede Klasse hat eine Stimme in der Schulpflegschaft. Unser Schulleiter Herr Zeller nimmt beratend an den Sitzungen teil. Die Schulpflegschaft wählt aus ihren Reihen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter, sowie sechs VertreterInnen für die Schulkonferenz.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern und wird in der Regel zweimal pro Jahr einberufen. Es werden wichtige Themen beraten und besprochen. Die Schulpflegschaft kann Anträge an die Schulkonferenz stellen.

An unserer Schule ist die Schulpflegschaft sehr engagiert. Sie veranstaltet jedes Jahr unser schönes Martinsfest und ist an der Organisation verschiedener weiterer Schulveranstaltungen beteiligt.

So steht's im Schulgesetz

§ 72 Schulpflegschaft

(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.

(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

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